Vom Maut-Sheriff zum SOTRA-Sheriff

Seit Beginn des Jahres dürfen speziell geschulte Organe der ASFINAG Sondertransporte ohne Beiziehung von Organen der Bundespolizei kontrollieren.

Mit der 41. KFG-Novelle wurde im § 123 Abs. 2a die Möglichkeit geschaffen, dass Kontrollen von Sondertransporten und insbesondere Verwiegungen dieser Transporte direkt durch besonders geschulte Organe der ASFINAG durchgeführt werden können. Bisher konnten diese Kontrollen nur gemeinsam mit Organen der Bundespolizei durchgeführt werden, die die Fahrzeuge zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten bzw. aus dem Verkehr zu ziehen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren zu treffen hatten. Speziell geschulte Organe der ASFINAG, sogenannte „Organe der Sondertransportkontrolle“, können diese Sondertransportkontrollen nunmehr auch ohne Beiziehung von Organen der Bundespolizei
durchführen.

Dr. Christian Spendel

Sachverständiger, Publizist und Vortragender

Sachverstaendiger-Logostik-und-Transportwesen-Mag-Dr-Christian-Spendel

Als Sachverständiger auf den Gebieten Frachtwesen, Speditionswesen und Logistik tätig, eingetragen am Handelsgericht Wien.

Seine Spezialisierungen umfassen die Beurteilung transportsicherer Verpackungen, Transportauftrags- und Frachtpreiskalkulationen, Genehmigungs- und Routenmanagement für Schwer- und Sondertransporte, sowie die Disposition von Fahrzeugen und Routen.

Zudem befasst er sich mit der Beurteilung von Be- und Entladungsvorgängen, Diebstahlrisiken, innerbetrieblichen Organisationsabläufen, Kontrollsystemen und Unternehmensorganisationen.