Auf einem Auge blind?

Wer glaubt, dass Ladungssicherung nur Transporteure betrifft, irrt. Auch Betriebe, die beispielsweise im Zuge von Lagertätigkeiten verladen, stehen in der Haftung.

Ladungssicherungspflicht gilt auch für private Transporte – das wird gerne vergessen bzw. missachtet. Speziell jetzt, wo der Frühling vor der Tür steht und beispielsweise in den Baumärkten wieder Hochbetrieb herrscht. Neben dem Einkauf der Materialien stellt sich hier zumeist auch gleich die Frage, wie diese sicher nach Hause transportiert werden können, insbesondere wenn Privatpersonen mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind. Nicht selten verstreut sich die Ladung über Kreisverkehre oder Autobahnspuren, weil es mit der Ladungssicherung nicht so genau genommen wurde.

Dr. Christian Spendel

Sachverständiger, Publizist und Vortragender

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Als Sachverständiger auf den Gebieten Frachtwesen, Speditionswesen und Logistik tätig, eingetragen am Handelsgericht Wien.

Seine Spezialisierungen umfassen die Beurteilung transportsicherer Verpackungen, Transportauftrags- und Frachtpreiskalkulationen, Genehmigungs- und Routenmanagement für Schwer- und Sondertransporte, sowie die Disposition von Fahrzeugen und Routen.

Zudem befasst er sich mit der Beurteilung von Be- und Entladungsvorgängen, Diebstahlrisiken, innerbetrieblichen Organisationsabläufen, Kontrollsystemen und Unternehmensorganisationen.