Polizei kassiert Frachtlohn ein

Was hat der Frachtlohn mit mangelhafter Ladungssicherung und einer polizeilichen Kontrolle zu tun? Deutschland geht bei der Sanktionierung von Sondertransporten unfassbare Wege.

Unternehmen, die Schwer- und Sondertransporte nach oder durch Deutschland durchführen, haben mit diesen Themen vielleicht schon unangenehme Erfahrungen gemacht. Sehr unangenehme sogar. Folgendes Szenario: Sie als Sondertransportunternehmer führen eine Fahrt von Österreich über Deutschland nach Belgien mit Überbreite bis drei Meter durch, haben dafür alle fahrzeug- und warenbezogenen Genehmigungen und für Belgien auch eine Transportbegleitung beantragt. Während der Fahrt werden sie in Deutschland von der Polizei angehalten und kontrolliert. Der kontrollierende Beamte beanstandet ihre Ladungssicherungsmethode und behauptet, dass die verwendeten Spanngurte ablegereif seien und die Ladungssicherung somit völlig ungeeignet sei und will dafür ihren Frachtlohn als Strafe einkassieren.

Dr. Christian Spendel

Sachverständiger, Publizist und Vortragender

Sachverstaendiger-Logostik-und-Transportwesen-Mag-Dr-Christian-Spendel

Als Sachverständiger auf den Gebieten Frachtwesen, Speditionswesen und Logistik tätig, eingetragen am Handelsgericht Wien.

Seine Spezialisierungen umfassen die Beurteilung transportsicherer Verpackungen, Transportauftrags- und Frachtpreiskalkulationen, Genehmigungs- und Routenmanagement für Schwer- und Sondertransporte, sowie die Disposition von Fahrzeugen und Routen.

Zudem befasst er sich mit der Beurteilung von Be- und Entladungsvorgängen, Diebstahlrisiken, innerbetrieblichen Organisationsabläufen, Kontrollsystemen und Unternehmensorganisationen.