Gelddruckmaschine Lkw
Ich benutze in meinem Büro ein Kopiergerät, auf dessen Einzugsfläche folgender Hinweis aufgedruckt ist: „ACHTUNG: Das Kopieren von Banknoten, (…) ist bei Strafe verboten (8. Abschnitt des StGB)“. Bevor ich also auf den Geschmack komme, mein eigenes Geld zu drucken, werde ich schon von meinem Kopierer auf die strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Das österreichische und das deutsche Verkehrsministerium bzw. Umweltministerium sind wohl noch nicht mit ähnlichen Kopierern ausgestattet, sonst hätte die eine oder andere Ministerin schon gemerkt, dass Gelddrucken verboten ist.
Dr. Christian Spendel
Sachverständiger, Publizist und Vortragender
Als Sachverständiger auf den Gebieten Frachtwesen, Speditionswesen und Logistik tätig, eingetragen am Handelsgericht Wien.
Seine Spezialisierungen umfassen die Beurteilung transportsicherer Verpackungen, Transportauftrags- und Frachtpreiskalkulationen, Genehmigungs- und Routenmanagement für Schwer- und Sondertransporte, sowie die Disposition von Fahrzeugen und Routen.
Zudem befasst er sich mit der Beurteilung von Be- und Entladungsvorgängen, Diebstahlrisiken, innerbetrieblichen Organisationsabläufen, Kontrollsystemen und Unternehmensorganisationen.