Wistleblowing – Wie bitte?
Auch wenn es keiner hören will, hier ist akuter
Handlungsbedarf gegeben
Anfänglich habe ich mich nicht wirklich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Was denn noch alles … ? Aber spätestens seitdem die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – so heißt die Richtlinie – die in Österreich Ende Februar 2023 umgesetzt wurde, sollten alle Unternehmer die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen jetzt ganz genau mitlesen. Und wenn es noch so mühsam und bürokratisch erscheint, es gibt eine ganz einfache Lösung zur Umsetzung. Das Gesetz soll Whistleblower nämlich sogar ermutigen, Missstände in Unternehmen und Behörden zu melden. Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber (Whistleblower) vertraulich an diese Verstöße an das eigene Unternehmen melden können. Wenn sie jetzt meinen in einer Zeitreise fern des Eisernen Vorhangs gelandet zu sein, dann kann ich das nicht ganz abstreiten. Aber der europäische Gesetzgeber hat das so vorgegeben.
Dr. Christian Spendel
Sachverständiger, Publizist und Vortragender
Als Sachverständiger auf den Gebieten Frachtwesen, Speditionswesen und Logistik tätig, eingetragen am Handelsgericht Wien.
Seine Spezialisierungen umfassen die Beurteilung transportsicherer Verpackungen, Transportauftrags- und Frachtpreiskalkulationen, Genehmigungs- und Routenmanagement für Schwer- und Sondertransporte, sowie die Disposition von Fahrzeugen und Routen.
Zudem befasst er sich mit der Beurteilung von Be- und Entladungsvorgängen, Diebstahlrisiken, innerbetrieblichen Organisationsabläufen, Kontrollsystemen und Unternehmensorganisationen.